Betriebliche Altersvorsorge

Die effizienteste Vorsorge: Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Wie wäre es, wenn Arbeitgeber und Staat Monat für Monat an Ihrer Altersvorsorge mitzahlen? Genau das passiert bei der bAV. Sie wandeln einen Teil Ihres Bruttogehalts um, sparen sofort Steuern und Sozialabgaben und erhalten zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent.

So verwandeln Sie einen kleinen Nettoaufwand in einen deutlich höheren Sparbeitrag. Das ist ein Effizienzvorteil, den kein anderes Vorsorgeprodukt bietet.

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Der bAV-Turbo: So funktioniert die Entgeltumwandlung

Die bAV nutzt einen dreifachen Hebel: Steuer- und Sozialabgabenersparnis, Arbeitgeberzuschuss und den unmittelbaren Sparbeitrag in Ihrem Vertrag.

Beispiel: Sie investieren 100 Euro vom Bruttogehalt. Durch die Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben reduziert sich Ihr tatsächlicher Nettoaufwand auf rund 50 bis 60 Euro. Gleichzeitig stockt Ihr Arbeitgeber den Beitrag auf, mindestens um 15 Prozent. So landen 115 Euro im Vertrag, obwohl Sie nur etwa die Hälfte davon netto spüren.

Noch greifbarer wird es mit einem regionalen Beispiel: Bei 3.500 Euro Bruttoverdienst in Niedersachsen und 200 Euro Entgeltumwandlung sinken Ihre Sozialabgaben - Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung - um rund 38 Euro. Die Lohnsteuer verringert sich zusätzlich um knapp 50 Euro. Ihr Nettoaufwand beträgt damit nur etwa 112 Euro, während im Vertrag inklusive Arbeitgeberzuschuss (15 %) ganze 230 Euro landen. Genau diese Sozialabgabenersparnis macht die bAV so effizient.

Bruttobeitrag

100 €

Vom Gehalt per Entgeltumwandlung

Arbeitgeberzuschuss

+ 15 €

Mindestens 15 % Zuschuss

Sparbeitrag

115 €

Fließt direkt in Ihren Vertrag

Ihr Nettoaufwand

≈ 50-60 €

Durch Steuer- & Sozialabgabenersparnis

Ihre Rechte als Arbeitnehmer

  • Recht auf Entgeltumwandlung

    Sie dürfen einen Teil Ihres Lohns steuer- und sozialabgabenbegünstigt in eine bAV einzahlen.

  • Recht auf Arbeitgeberzuschuss

    Neuabschlüsse (und viele Altverträge) erhalten mindestens 15 % Zuschuss. Der Arbeitgeber gibt eingesparte Sozialabgaben an Sie weiter.

  • Portabilität bei Jobwechsel

    Ihr bAV-Kapital lässt sich häufig zum neuen Arbeitgeber übertragen oder beitragsfrei weiterführen.

Für wen lohnt sich die bAV?

Die betriebliche Altersvorsorge ist für fast jeden Angestellten attraktiv, unabhängig von der Gehaltsstufe.

Auszubildende

Der Arbeitgeberzuschuss macht einen großen Teil des Sparbeitrags aus. So entsteht eine hohe Förderquote.

Angestellte

Steuer- und Sozialabgabenersparnis plus Zuschuss bilden einen hocheffizienten Grundbaustein für die Rente.

Gutverdiener

Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze lassen sich steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen, um die Versorgungslücke zu schließen.

Die Durchführungswege der bAV

Unter dem Begriff bAV verbergen sich fünf Durchführungswege. Für Sie als Arbeitnehmer zählt vor allem, dass das Produkt kosteneffizient und renditestark ist. Genau das prüfen wir für Sie.

  1. 01

    Direktversicherung

    Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung auf Ihr Leben ab. Das ist der Standardweg für die meisten Unternehmen.
  2. 02

    Pensionskasse

    Versorgungseinrichtungen, häufig von Branchen oder Konzernen getragen, ähnlich der Direktversicherung.
  3. 03

    Pensionsfonds

    Darf stärker am Kapitalmarkt investieren und bietet langfristig höhere Renditechancen.
  4. 04

    Unterstützungskasse

    Eigenständige Versorgungsträger, oft für größere Firmen. Beiträge sind für den Arbeitgeber Betriebsausgaben.
  5. 05

    Direktzusage

    Der Arbeitgeber sagt die Leistung direkt zu und bildet Rückstellungen. Wird häufig für Führungskräfte genutzt.

Die Finance First Makler GmbH, Ihre unabhängigen Finanzexperten aus Northeim

Ihr lokaler bAV-Spezialist: Wir sind keine anonyme Online-Plattform, sondern ein inhabergeführtes Team aus IHK-geprüften Fachleuten mit Sitz in Northeim. Unsere Mission: Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ehrlich, verständlich und auf Augenhöhe zu gestalten.

Wir hören beiden Seiten zu: Ob Sie als Arbeitnehmer den "bAV-Turbo" maximal nutzen wollen oder als Unternehmer aus der Region (z.B. Northeim, Göttingen, Einbeck) ein rechtssicheres und effizientes Konzept suchen. Wir analysieren Ihre Ausgangslage und übersetzen komplexes bAV-Recht in klare Entscheidungen.

Gesetzlich verpflichtet zu Ihrem Vorteil: Als Makler agieren wir ausschließlich in Ihrem besten Interesse, nicht im Interesse eines Versicherers. Das spüren Sie in jeder Empfehlung, gerade wenn es um die Auswahl des passenden bAV-Durchführungswegs geht:

  • Unabhängig: Wir vergleichen die bAV-Anbieter des Marktes ohne Produktvorgaben.
  • Qualifiziert: Ausschließlich IHK-geprüfte Beraterinnen und Berater (auch spezialisiert auf bAV-Konzepte).
  • Transparent: Klare Berechnungen, die Netto-Aufwand und Rente verständlich aufzeigen.
  • Nahbar: Persönliche Beratung vor Ort in Südniedersachsen oder digital bundesweit.

Zielgerichtete bAV-Lösungen: So entwickeln wir Konzepte, die für Arbeitnehmer eine wertvolle Zusatzrente und für Arbeitgeber ein starkes Benefit-Instrument zur Mitarbeiterbindung darstellen.

Das Team der Finance First Makler GmbH in Northeim

Die bAV clever mit privater Vorsorge kombinieren

Die betriebliche Altersvorsorge ist durch den Arbeitgeberzuschuss und die Steuerersparnis oft der effizienteste Baustein. Sie ist jedoch an Ihren Job gebunden und in der Auszahlung (Verrentung) oft starr.

Für eine lückenlose Altersvorsorge-Strategie darf sie daher nie die einzige Lösung sein. Unsere Aufgabe als unabhängige Makler ist es, dieses Fundament sinnvoll zu ergänzen.

Wir prüfen, ob ein privater Vermögensaufbau mit ETFs als liquider Puffer oder eine Riester-Rente zur Mitnahme der Kinderzulagen Ihre Strategie perfekt abrundet.

bAV als Mitarbeiterbindung für Arbeitgeber aus Northeim & Göttingen

Auch für Arbeitgeber ist die betriebliche Altersvorsorge längst ein strategisches HR-Instrument. Unternehmen aus Northeim, Göttingen oder Einbeck kombinieren den gesetzlichen Pflichtzuschuss mit smarten Matching-Modellen (z.B. 20 % Zuschuss ab dem zweiten Jahr), um Bewerber schneller zu überzeugen und die Fluktuation zu senken.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre eigene Sozialabgabenersparnis gezielt in die bAV Ihrer Belegschaft investieren, ohne die Lohnkosten explodieren zu lassen. Typische Ergebnisse: Für 50 Euro Arbeitgeberbudget pro Monat entsteht für die Mitarbeitenden ein Benefit im Wert von 80 bis 90 Euro. Das sorgt für messbare Mitarbeiterbindung und verschafft Ihnen als regionalem Arbeitgeber einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Als unabhängiger Makler begleiten wir Geschäftsführungen und Personalverantwortliche bei rechtssicheren Versorgungsordnungen, Betriebsvereinbarungen und der Kommunikation gegenüber den Teams. So verwandelt sich die bAV in ein Aushängeschild Ihrer Arbeitgebermarke.

FAQ

Die wichtigsten Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Klar strukturiert, leicht verständlich und mit konkreten Rechenbeispielen aus der Praxis.

Ja. Die bAV folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Sie sparen in der Ansparphase massiv Steuern und Sozialabgaben, weil die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgehen.

Im Gegenzug versteuern Sie die spätere Auszahlung, ob als Rente oder Kapital, mit Ihrem dann gültigen persönlichen Steuersatz. Dieser ist im Ruhestand meistens spürbar niedriger als während des aktiven Berufslebens.

Ja, und zwar komplett. Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie auf die bAV-Rente sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil für Kranken- und Pflegeversicherung.

Das reduziert die Netto-Rente. Wir beziehen diesen wichtigen Kostenfaktor in jede Berechnung ein, damit Sie realistisch planen können.

In den meisten Fällen ja, und zwar deutlich. Der „Turbo“ sitzt in der Ansparphase.

  • Arbeitgeberzuschuss: Mindestens 15 % erhalten Sie geschenkt.
  • Steuerersparnis: Der Staat beteiligt sich über den Sonderausgabenabzug.
  • Sozialabgabenersparnis: Bis zur Beitragsbemessung sparen Sie zusätzlich.

Zusammengenommen gleichen diese Vorteile die spätere Abgabenlast meist mehr als aus. Wir rechnen Ihnen transparent vor, wie hoch Ihr persönlicher Nettovorteil ist.

Das angesparte Kapital gehört immer Ihnen. Bei einem Jobwechsel haben Sie mehrere Optionen (Portabilität).

  • Mitnehmen: Der neue Arbeitgeber führt den Vertrag weiter, sofern er den Durchführungsweg unterstützt.
  • Privat fortführen: Sie zahlen eigene Beiträge ein und halten den Vertrag aktiv.
  • Beitragsfrei stellen: Sie stoppen die Einzahlungen und lassen das Kapital für sich arbeiten.

Ja, bei Neuverträgen. Seit 2019 muss der Arbeitgeber seine eigene Sozialabgabenersparnis pauschal mit 15 % Zuschuss weitergeben, wenn Sie per Entgeltumwandlung in die bAV einzahlen.

Viele Unternehmen, gerade im Raum Northeim/Göttingen, zahlen freiwillig sogar 20 % oder 50 %, um im Fachkräftemarkt zu punkten. Wir prüfen für Sie, welcher Zuschuss konkret gilt.

Holen Sie das Maximum aus Ihrem Gehalt heraus

Viele Arbeitnehmer lassen den bAV-Turbo ungenutzt. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und bauen eine effiziente Betriebsrente auf.

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